Über uns

Status und Aufgaben

Laut Gesetz hat eine Gemeinde die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sicherzustellen. Sie kann diese Aufgabe mit allen Rechten und Pflichten an eine privat geführte Organisation übertragen. Im Falle der Gemeinde Oberdiessbach (ausser Ortsteil Bleiken) nimmt die Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach (WVO) diese Aufgabe wahr.

Die WVO ist eine privatrechtlich organisierte Genossenschaft gemäss OR Art. 828 ff. Gemäss Statuten und Wasserversorgungsreglement besteht die Hauptaufgabe der WVO darin, die Bevölkerung und die Handels- und Gewerbebetriebe im ganzen eingezonten Baugebiet der Gemeinden Oberdiessbach und Aeschlen mit ausreichend (und qualitativ einwandfreiem) Trink-, Brauch- und Löschwasser zu versorgen. Zu diesem Zweck erstellt und unterhält sie alle Anlagen zur Wasserbeschaffung, -aufbereitung, -förderung und -speicherung sowie das öffentliche Leitungsnetz und die Hydranten. Im Gegenzug sind Bewohner und Betriebe im Versorgungsgebiet der WVO im allgemeinen verpflichtet, ihr Trinkwasser von der WVO zu beziehen.

Die WVO ist eigenständig bezüglich Organisation, Anlagebau und Unterhalt, Betriebsführung und Finanzen. Das Verhältnis und die Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden Oberdiessbach und Aeschlen ist in Verträgen geregelt.

Organisation und Zuständigkeiten

Organisation und Zuständigkeiten der WVO sind in den Statuten und im Wasserversorgungs-Reglement festgelegt, deren Gestaltung im Rahmen des OR weitgehend autonom erfolgt. Die Statuten umfassen Zweckartikel, Mitgliedschaft, Organisation, Finanzielles und Bestimmungen zur Auflösung und Liquidation. Das Wasserversorgungs-Reglement  ordnet seit 1980 – angelehnt an administrative und technische Verordnungen des kant. Amts für Wasser und Abfall (AWA) – neben dem Wassertarif auch die Beziehungen mit den Wasserbezügern und erleichtert dem Vorstand eine konsequente Verwaltungsarbeit.

Die Generalversammlung (GV) ist oberstes legislatives Organ der WVO.  Jedes Jahr findet eine ordentliche Generalversammlung statt, dazu kann durch den Vorstand oder die Kontrollstelle jederzeit eine ausserordentliche GV einberufen werden. 

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf  Mitgliedern, die auf vier Jahre gewählt werden. Der Vorstand ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht der GV vorbehalten sind, und vertritt die WVO nach aussen. Er ist insbesondere verantwortlich für eine zukunftsgerichtete Planung, die Überwachung der Ausführung von Projekten der WVO und für eine geordnete Geschäfts- und Rechnungsführung. 

Deren Überprüfung erfolgt durch eine von der Generalversammlung gewählte Kontrollstelle. Die Revisoren dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes oder Angestellte der WVO sein.

Der Betriebsleiter der WVO ist der „Mann an der Front“. Er überwacht und unterhält gemäss seinem Pflichtenheft die Anlagen der Wasserversorgung und besorgt auch die Zählerablesung. Er ist verantwortlich für die Überwachung des Zustands von Quellen und Fassungen, Reservoirs, Leitungsnetz und Hydranten und der Pumpwerke bezüglich Funktionstüchtigkeit und peinlicher Sauberkeit. Er leistet zudem einen 24-Stunden-Pikettdienst und trägt mit wertvoller praktischer Beihilfe zur Planung bei. Der Brunnenmeister wird von der Genossenschaft für seine verantwortungsvolle Funktion angemessen entschädigt. Wie der Vorstand wird er von der GV für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. An Vorstandssitzungen ist er mit beratender Stimme dabei, braucht aber nicht Mitglied der WVO zu sein.

Finanzierung

Die WVO finanziert Bau und Unterhalt der öffentlichen Wasserversorgungs- und Brandschutzanlagen sowie deren Betrieb. Die WVO ist nicht gewinnorientiert, aber ihre Aufgaben muss sie finanziell selbsttragend wahrnehmen können.

Die Einnahmen der WVO setzen sich im Wesentlichen zusammen aus

  • Einmaligen Gebühren: Anschlussgebühren, allfällige Erschliessungskosten- und Grundeigentümerbeiträge 
  • Wiederkehrenden Gebühren :  jährliche Grundgebühren und Verbrauchsgebühren  
  • Allfälligen Leistungen des Bundes, des Staates und der Gebäudeversicherung (GVB) 


Die Anschlussgebühren sowie die Erschliessungskosten- und andere Beiträge dienen zu direkten Finanzierung von entsprechenden Erweiterungen des Versorgungs- und Brandschutznetzes. Die jährlichen Grund- und Verbrauchsgebühren dienen zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltskosten sowie der Finanzierung von Abschreibungen und Rückstellungen in die gesetzlich vorgeschriebene Spezialfinanzierung.

Investitionen in den Neubau und die Sanierung von Bauten wie Quellfassungen, Brunnstuben und Reservoirs sowie Installationen für die Wasserversorgung und den Brandschutz (Leitungen, Wasseraufbereitungsanlagen, Pumpen, Messeinrichtungen und Hydranten) werden soweit möglich aus den Rückstellungen gedeckt, müssen aber teilweise auch mit Fremdmitteln finanziert werden.

Wasserförderung/Wasserverbrauch